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Müll & Hundekot

Egal ob achtlos weggeworfene Kippen, herumliegendes Bonbonpapier, nicht beseitigte Reste einer Party im Park, zersplitterte Glasflaschen, illegal entsorgte Müllsäcke im Wald oder einfach abgestellter Sperrmüll - nicht ordentlich entsorgter Müll tritt überall auf, nervt und verschandelt das Stadtbild. Hier ist jeder einzelne gefragt, seinen Beitrag für eine schöne, saubere Stadt zu leisten. Über 400 Papierkörbe allein sind seitens der Stadt aufgestellt und dürfen gern benutzt werden. Die öffentliche Abfallentsorgung nimmt im Landkreisgebiet der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) wahr. Über ihn können Abfälle legal entsorgt werden - Hilfestellung dabei gibt das Abfall-ABC auf der Internetseite. Auch über die Termine der Müllentsorgung (Abfallkalender), die Gebühren, die Sperrmüllabholung und Tipps zur Mülltrennung und Müllverwertung werden unter www.zaoe.de gegeben.  

Das leidige Thema Hundekot, insbesondere auf Gehwegen und Grünflächen, ist den meisten Fußgängern nicht nur im Stadtgebiet von Freital bekannt. Immer wieder gibt es Hundehalter oder Personen, die Hunde ausführen und die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zum Missfallen der anderen Passanten einfach liegen lassen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt in zweierlei Hinsicht eine Nachlässigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Einerseits verstößt der jeweilige Hundeführer gegen die Hundepolizeiverordnung der Stadt Freital. Darin ist geregelt, dass der Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft unter anderem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder anderen öffentlichen Flächen wie beispielsweise Parkanlagen und Spielplätzen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen, das heißt sofort aufzunehmen. Zur Unterstützung der Hundehalter hat die Stadt Freital insgesamt 37 Hundetoiletten im Stadtgebiet aufgestellt. 

Wichtig für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Hundeführer beziehungsweise -besitzer ist wer, wann und wo die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht beseitigt hat. Deshalb führen qualifizierte Hinweise seitens der Einwohnerschaft eines betroffenen Gebietes an die Stadtverwaltung Freital oder an die Abfallbehörde in der Regel kurzfristig zur Verbesserung einer solch unschönen Situation. Demzufolge kann neben den Bemühungen der Verwaltung mit einem Quäntchen Zivilcourage dem Problem des widerrechtlich liegengelassenen Hundekots zweckdienlich entgegengewirkt werden. Natürlich wird auch der Gemeindliche Vollzugsdienst weiterhin Kontrollen durchführen und wo möglich Vergehen ahnden.